Barrierefreiheitserklärung

Zeichnung: Das Maskottchen lächelt und hält einen Stift.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter https://ktd-hessen.org/ veröffentlichte Website des Kompetenzzentrums für Transidentität und Diversität. 

Als nicht öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Webauftritte und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Dies geschieht im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102. 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen 

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV 2.0. Die BITV 2.0 wurde auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen. 

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer Selbstbewertung, die am 12.03.2026 durchgeführt wurde. 

Die Überprüfung hat ergeben, dass der Webauftritt mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten nur teilweise vereinbar ist. 

Nicht barrierefreie Inhalte

Wir arbeiten an den Richtlinien für Sehbeeinträchtigte und blinde Menschen, sowie der Umsetzung der Website für gehörlose und hörbeeinträchtigte Menschen.  

Bereits behobene Mängel

Wir haben eine klare Navigation. 
Unsere Website hat gute Farbkontraste. 
Wir halten Seiten in leichter Sprache vor.  

Datum der letzten Aktualisierung der Erklärung 

Diese Erklärung wurde zuletzt am 12.03.2026 aktualisiert. 

Datum der letzten Aktualisierung der Erklärung 

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen melden Sie sich bitte entweder per Mail (ktd@dgti.org) oder telefonisch (0160 92309137) bei uns. 

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. 

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. 

Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter www.schlichtungsstelle-bgg.de. 

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.